Allgemeine Geschäftsbedingungen


Broker QUEEN REAL ESTATE d.o.o Vir, Lučica XXX / 3, OIB, 89544346141, nachstehend; Mediator Principal: Eine natürliche oder juristische Person, die eine Mediationsvereinbarung mit dem Mediator geschlossen hat. Mediationsvereinbarung: Ein Dokument, das die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Mediator regelt. Der Vermittler verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 des Immobilienmaklergesetzes eine Person zum Abschluss eines Maklergeschäfts zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Artikel 18 des Immobilienmaklergesetzes (OG 107 vom 19. Oktober 2017) und im Gesetz über Änderungen des Immobilienmaklergesetzes (OG 144/12) geregelt.

UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
Artikel 1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Immobilienmakler (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen einer Immobilienmakleragentur (im Folgenden: Makler) und einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Auftraggeber), die eine Vereinbarung mit schließt der Makler. schriftliche Vermittlungsvereinbarung.

Artikel 2

Wenn die Vertragsparteien: der Auftraggeber und der Vermittler die Vertragsbeziehungen anders definieren als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, gelten die Bestimmungen des Vertrages.

II VERPFLICHTUNGEN DES VERMITTLERS
 
Artikel 3

Im Rahmen des Immobilienmaklervertrags verpflichtet sich der Makler, insbesondere Folgendes zu leisten:

Versuchen Sie, eine Person mit dem Kunden zu finden und zu kontaktieren, um einen vermittelten Deal abzuschließen
Machen Sie den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktpreis einer ähnlichen Immobilie vertraut
Besorgen und prüfen Sie Dokumente, die das Eigentum oder ein anderes reales Recht an der betreffenden Immobilie nachweisen
Führen Sie die für die Präsentation von Immobilien auf dem Markt erforderlichen Maßnahmen durch, bewerben Sie die Immobilie in angemessener Weise und führen Sie alle anderen im Immobilienmaklervertrag vereinbarten Maßnahmen durch, die über die übliche Präsentation hinausgehen, für die er Anspruch auf besondere Vorleistungen hat angegebene Kosten
Aktivieren Sie die Immobilienüberprüfung
Vermittle in Verhandlungen und versuche eine Einigung zu erzielen, wenn er sich ausdrücklich dazu verpflichtet hat
Bewahren Sie personenbezogene Daten des Auftraggebers auf und bewahren Sie auf schriftliche Anordnung des Auftraggebers als Geschäftsgeheimnis Daten zu den Immobilien auf, für die er vermittelt oder in Verbindung mit dieser Immobilie steht, oder zu dem Geschäft, für das er vermittelt, wenn der Gegenstand von Der Vertrag ist Land, überprüfen Sie den Zweck des Landes in Übereinstimmung mit der Raumplanung in Bezug auf dieses Land, informieren Sie den Auftraggeber über alle Umstände, die für die beabsichtigte Arbeit relevant sind und ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Vermittler es dem Auftraggeber ermöglicht hat, mit einer anderen Person Kontakt aufzunehmen, um einen Vertrag auszuhandeln, wenn der Auftraggeber eine Beziehung mit einer anderen Person (natürlich oder rechtmäßig) eingehen durfte, mit der er insbesondere ein Rechtsgeschäft ausgehandelt hat Wenn er den Auftraggeber oder einen Dritten zur Besichtigung der betreffenden Immobilie herangezogen oder verwiesen hat, hat er ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und der anderen Vertragsperson organisiert, um den Abschluss eines Rechtsgeschäfts auszuhandeln. teilte dem Auftraggeber den Namen, die Telefonnummer und die Faxnummer einer anderen Person mit, die befugt ist, ein Rechtsgeschäft abzuschließen, oder teilte ihm den genauen Standort der angeforderten Immobilie mit.

Artikel 4

Der Vermittler ist verpflichtet, alle Informationen, die er bei der Durchführung von Mediationstätigkeiten erhält, als Geschäftsgeheimnis zu halten und bezieht sich auf den Kunden, die Immobilie, für die er vermittelt oder mit dieser Immobilie verbunden ist, oder auf das Geschäft, für das er vermittelt oder schließt auf der Grundlage einer besonderen Autorität. Verstößt er gegen seine Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, ist der Mediator verpflichtet, die Geschädigten für den Schaden zu entschädigen, den sie durch die Offenlegung oder Nichtaufbewahrung von Geschäftsgeheimnissen erlitten haben. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Pflicht zum Berufsgeheimnis verletzt wurde, wenn er die Informationen an die Personen weitergibt, mit denen er den Auftraggeber kontaktieren möchte, um den Vermittler zu schützen, und dies war für die Agentur unbedingt erforderlich, um ihre Verpflichtung aus dem Berufsgeheimnis zu erfüllen Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen.

III VERPFLICHTUNGEN DER BESTELLPARTEI
 
Artikel 5

Mit dem Immobilienmaklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere, Folgendes zu leisten:
Informieren Sie den Makler über alle Umstände, die für die Mediation wichtig sind, und legen Sie genaue Informationen über die Immobilie vor, und wenn er dem Makler eine Standort-, Bau- oder Nutzungserlaubnis für die Immobilie geben muss, die Gegenstand des Vertrags ist, und legen Sie dem Makler Beweise vor der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten
Stellen Sie dem Makler Dokumente zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass er Eigentümer der Immobilie oder eines anderen Immobilienrechts an der Immobilie ist, die Gegenstand des Vertrags ist, und warnen Sie den Makler vor allen registrierten und nicht registrierten Belastungen, die auf der Immobilie bestehen
Stellen Sie dem Makler oder einem Dritten, der am Abschluss des Maklergeschäfts interessiert ist, eine Besichtigung des Grundstücks zur Verfügung
Informieren Sie den Makler über alle relevanten Informationen über die angeforderte Immobilie, einschließlich einer Beschreibung der Immobilie und des Preises
Nach Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts, dh der Vorvereinbarung, mit der er sich zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet hat, wenn der Mediator und der Auftraggeber vereinbart haben, dass das Recht auf Zahlung der Maklergebühr nach Abschluss der Vorvereinbarung erworben wird, die Maklergebühr an den Makler zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart
Wenn ausdrücklich vereinbart wird, dem Mediator die während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die die üblichen Mediationskosten übersteigen
Informieren Sie den Makler schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Geschäft, für das er den Makler autorisiert hat, und insbesondere über Änderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien
Der Besteller ist nicht verpflichtet, Verhandlungen über den Abschluss eines Vermittlungsgeschäfts mit einem vom Vermittler gefundenen Dritten aufzunehmen oder ein Rechtsgeschäft abzuschließen, und die Bestimmung des Vertrags, der etwas anderes vereinbart hat, ist nichtig. Der Kunde haftet gegenüber dem Mediator für Schäden, wenn er nicht nach Treu und Glauben gehandelt hat und verpflichtet ist, alle während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die nicht weniger als 1/3 oder mehr als die vereinbarte Maklergebühr für den Mediator betragen dürfen Arbeit.

IV ZWISCHENGEBÜHR
 
Artikel 6

Der Vermittler hat Anspruch auf eine Vermittlergebühr für die Vermittlung, die beim Kauf, Umtausch, Leasing oder der Vermietung von Immobilien durchgeführt wird. Der Mediator ist verpflichtet, für seine Arbeit eine im Mediationsvertrag festgelegte Gebühr zu erheben. Der Vermittler kann vom Auftraggeber auch eine Gebühr auf der Grundlage einer Vereinbarung über eine geschäftliche Zusammenarbeit erheben. Die Höhe der Maklergebühr wird im Immobilienmaklervertrag frei festgelegt. Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung oder des Vorvertrags für den Kauf oder Umtausch von Immobilien oder nach Erhalt einer Anzahlung mit Unterschrift erhoben. Die Gebühr ist ohne Mehrwertsteuer. Nach Beendigung des Mediationsvertrags hat der Mediator Anspruch auf Entschädigung innerhalb von 12 Monaten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, und in Fällen, in denen der Kunde aufgrund der Handlungen des Mediators vor Beendigung der Mediation ein Rechtsgeschäft mit einem Dritten abschließt Vertrag.

Artikel 7

Wenn die Partei selbst dem Mediator eine höhere Gebühr als vereinbart anbietet, kann der Mediator eine solche Belohnung erhalten, sofern diese nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu seinen Leistungen, dem Ergebnis seiner Arbeit und der finanziellen Situation der Partei steht.

Artikel 8

Der Vermittler kann das Recht auf Erstattung der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Kosten geltend machen und verlangen, dass ihm für bestimmte Kostenaufwendungen im Voraus Mittel gezahlt werden.

Artikel 9

Der Vermittler kann den vermittelten Vertrag in Ausnahmefällen im Namen und im Namen des Auftraggebers nur dann vertreten und abschließen, wenn der Auftraggeber eine besondere Vollmacht erteilt hat.

Artikel 10

Im Falle einer Mediation, bei der der Kunde allein oder durch einen Dritten eine interessierte Person gefunden hat, kann der Mediator nach seinem Gewissen die tatsächlichen Kosten berechnen, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft anfallen.

V KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
 
Artikel 11

Der Vermittlungsvertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und um 12 Monate verlängert, wenn die Vertragsparteien den Willen zur Kündigung nicht schriftlich oder mündlich zum Ausdruck gebracht haben. Der Vermittlungsvertrag endet mit seiner Erfüllung. Der Maklervertrag endet auch, wenn eine Partei der anderen Partei schriftlich mitgeteilt hat, dass sie mit der Qualität der Zusammenarbeit mit der anderen Partei nicht zufrieden ist, und objektive Gründe für die Unzufriedenheit angibt, dh die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Maklervertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Der Besteller und der Vermittler können auch einen ausschließlichen Vermittlervertrag abschließen, dh einen Vertrag, nach dem der Vermittler die ausschließliche Vertretung des Bestellers hat, ohne dass der Besteller das Recht hat, gleichzeitig einen Vermittlungsvertrag mit einem anderen Vermittler abzuschließen . Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages über die ausschließliche Vermittlung ein Rechtsgeschäft über den Vermittler über einen anderen Vermittler abgeschlossen hat und für den der ausschließliche Vermittler einen Vermittlungsauftrag erhalten hat, ist er verpflichtet, dem ausschließlichen Vermittler die vereinbarte Vermittlungsgebühr und möglicherweise zusätzlich zu zahlen tatsächliche Kosten vermittelte Geschäft. Für den Fall, dass der Kunde den Käufer selbst findet, ist er verpflichtet, den Vermittler innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Änderung des Zustands der Immobilie, für die er vermittelt, schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler, wenn er den Verkauf ohne objektiven Grund aufgibt, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft entstandenen Kosten zu erstatten. Wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrags ein Rechtsgeschäft abschließt, das sich aus den Handlungen des Vermittlers vor Beendigung des Maklervertrags ergibt, ist er verpflichtet, die Maklergebühr vollständig zu zahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
Artikel 12

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 8. Januar 2021. Für alle anderen Beziehungen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Maklervertrag bestimmt sind, gelten die Bestimmungen des Immobilienmaklergesetzes und des Obligationenrechts. Im Falle eines Streits zwischen den Vertragsparteien, der nicht gütlich beigelegt werden konnte, ist das Amtsgericht in Zadar zuständig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Vir, 08.01.2021. Jahre